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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Der Beherbungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast oder einem Dritten bestellt und vom Hotel bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der Abschluß des Beherbungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

3. Am Anreisetag steht dem Gast das reservierte Zimmer ab 12.30 Uhr zur Verfügung. Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen abgezogen werden.

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 %.

5. Kann der Gastgeber das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen.

6. Reklamationen können nur insoweit geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach ihrem Auftreten gemeldet werden, d.h. dem Beherbungsbetrieb Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben wird. Eine beim Auschecken vorgebrachte Reklamation, die evtl. noch zu beseitigen gewesen wäre, kann nicht anerkannt werden.

7. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem Hotelgrundstück abgestellten Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

8. Die angegebenen Preise gelten für eine Übernachtung inkl. Frühstück pro Person. Die Mehrwertsteuer ist enthalten. Die ortsübliche Kurtaxe ist zusätzlich vor Ort zu entrichten. Die Bezahlung aller Kosten wird bar bei Anreise erbeten.
 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.



10. Erfüllungs- und Gerichtsstand  ist Norden.
 
 
Stand November 2011

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